
In der vergangenen Ratssitzung wurde einstimmig die Entwässerungssatzung geändert. Das hat positive Folgen für viele Grundstückseigentümer, die dadurch deutlich entlastet werden. Der Vorsitzende des Betriebsausschusses, Jörg Roland, erklärt dazu: „Durch die Änderung gilt zukünftig die Grundstücksgrenze als klare Grenze zwischen dem öffentlichen und dem privaten Anlagenteil der Abwasseranlage. Das heißt, dass private Eigentümer beispielsweise nicht […]
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