Am Samstag, 16. November, kam die CDU-Fraktion zur Klausurtagung mit der Verwaltungsspitze im Hotel „Zur Post“ in Eisborn zusammen. Neben den Ratsmitgliedern waren auch die Sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie die Ortsvorsteher anwesend. Neben einzelnen Aspekten rund um den Haushaltsplanentwurf wurden vor allem strategische Themen besprochen.
Ein ausdrücklicher Dank wurde seitens der Fraktion an die Verwaltung für die zuverlässige Haushaltsführung der vergangenen Jahre gerichtet. Auch der aktuelle Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 wurde grundsätzlich befürwortet. Im Vergleich zu den meisten Städten und Gemeinden kann sich die Stadt Balve aktuell noch glücklich schätzen und läuft keine Gefahr in das Haushaltssicherungskonzept zu rutschen. Das ist auch der gemeinsame Verdienst der soliden Finanzpolitik der CDU in den vergangenen Jahren und der guten Arbeit der Verwaltung. Die Übertragung des Kanalnetzes verschafft uns als Stadt wichtige Spielräume.
Trotz des weiterhin grundsätzlich sparsamen Kurses, soll weiterhin in die Zukunft investiert werden. Auch dank der Übertragung des Kanalnetzes können Investitionen in beispielsweise Straßenbau, Umsetzung des ISEK oder unsere Feuerwehr ohne die Aufnahme von Krediten umgesetzt werden.
Dank der starken Balver Unternehmen sprudelt aktuell die Gewerbesteuer. Darauf, dass das auch in den kommenden Jahren in der Form mit einem so hohen Steueraufkommen zu rechnen ist, kann man sich aus Sicht der CDU-Fraktion nicht verlassen. Unser Dank gilt ganz ausdrücklich allen Unternehmen, die in Balve Arbeitsplätze schaffen und Gewerbesteuern zahlen. Diese werden wir auch weiterhin im Rahmen der lokalen Möglichkeiten bestmöglich unterstützen.
Die CDU-Fraktion war sich einig, dass die Personalkosten der Stadt Balve grundsätzlich ein wichtiger Posten im Haushalt sind, bei denen kritisch hingeschaut werden muss. Aufgrund immer neuer Aufgaben und gesetzlicher Vorgaben von Land und Bund, sah die Fraktion hier jedoch wenig eigenen Handlungsspielraum. In den vergangenen Jahren wurden neue Stellen stets sehr intensiv diskutiert und nur wirklich nötigen Ausweitungen seitens der CDU zugestimmt. Im Vordergrund steht die Erfüllung originärer Verwaltungsaufgaben und ausreichend Personal für strategische Projekte, die politisch beschlossen sind. Die CDU-Fraktion steht weiterhin dafür, dass wir als Stadt schneller und verlässlicher Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger sind. Neue Stellen sollen nur in den Bereichen geschaffen werden, in denen es zur Erfüllung der Aufgaben notwendig ist.
Wichtige Maßnahmen wurden bereits im Bereich Hochwasserschutz angestoßen und umgesetzt. Neben Projekten zur Schaffung neuer Retentionsflächen sind weitere Maßnahmen in Planung. So starten in Langenholthausen demnächst Vermessungen von Borke und Wellingse, mobile Hochwasserschutzwände sollen angeschafft werden und weitere Abschnitte entlang der Hönne werden angegangen.
Auch beim Thema Energie sieht die CDU unsere Stadt gut aufgestellt. So sollen die kommunale Wärmeplanung und der Bereich Windenergie weiter vorangetrieben werden. Bereits 2021 hatte die CDU-Fraktion entsprechende Punkte im Antrag „Windkraft als Chance – Geordneter Ausbau im Stadtgebiet und Beteiligung der Bevölkerung“ erarbeitet, damit die Stadt und perspektivisch auch der städtische Haushalt von neuen Windrädern profitieren.
Ein großes Thema während der Klausurtagung war die Grundsteuer. Hier machte es sich die CDU-Fraktion nicht leicht und debattierte lange. Die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes notwendige Reform der Grundsteuern stellt uns vor Ort vor schwierige Entscheidungen. Erklärtes Ziel der CDU-Fraktion ist es, dass die Grundsteuereinnahmen für die Stadt in etwa so hoch bleiben wie vorher.
Das NRW-Finanzministerium hat Vorschläge zu den Hebesätzen in den Kommunen gemacht, auch für die Stadt Balve. Angegeben ist jeweils der Hebesatz, mit dem die Grundsteuer künftig berechnet werden könnte, damit auch nach der Reform das Steueraufkommen für die Kommunen so hoch ist wie vor der Reform. Zum Hintergrund: Bisher basierte die Berechnung der Steuer auf Werten, die teilweise Jahrzehnte alt sind. Weil das zu unterschiedlichen Bewertungen gleichartiger Grundstücke führte, hatte das Bundesverfassungsgericht 2018 das System für verfassungswidrig erklärt. Durch die Reform sollte das Grundsteueraufkommen allerdings nicht grundlegend verändert werden. Dafür steht für die CDU-Fraktion der Begriff „Aufkommensneutralität“. Diese Neutralität soll durch einen angepassten Hebesatz gewährleistet werden. Daher stimmt die CDU-Fraktion auch dem Vorschlag der Verwaltung zu, eine pauschale Angleichung für das kommende Haushaltsjahr vorzunehmen, um mit den Gesamteinnahmen der Grundsteuer B in etwa da zu landen, wie vor der Reform.
Darüber hinaus wird die CDU-Fraktion sehr genau verfolgen, wohin sich die Grundsteuerreform im Jahre 2025 entwickeln wird, wenn davon ausgegangen werden kann, dass es bundesweit zu Klagen kommen wird und mögliche Veränderungen auf der Gesetzgeberseite Bund/Land kommen könnten. Erst dann sollte aus Sicht der CDU-Fraktion über die Möglichkeit einer Differenzierung der Grundsteuer B, zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken weiter nachgedacht werden.
Der Fraktionsvorsitzende Alexander Schulte erklärt: „Leider kommen wir nicht um eine Erhöhung herum. Die Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen. Die Reform führt dazu, dass es individuell für manche teurer und für andere günstiger wird. Auf den Haushalt der Stadt bezogen, müssen wir ungefähr die gleichen Steuereinnahmen sicherstellen. Es ist uns wichtig zu betonen: Die Erhöhung der Grundsteuer ist nur der Reform geschuldet. Wir werden die Entwicklungen weiter beobachten und in den nächsten Jahren – wenn möglich bzw. notwendig – nachschärfen.“