In der vergangenen Ratssitzung wurde einstimmig die Entwässerungssatzung geändert. Das hat positive Folgen für viele Grundstückseigentümer, die dadurch deutlich entlastet werden.
Der Vorsitzende des Betriebsausschusses, Jörg Roland, erklärt dazu: „Durch die Änderung gilt zukünftig die Grundstücksgrenze als klare Grenze zwischen dem öffentlichen und dem privaten Anlagenteil der Abwasseranlage. Das heißt, dass private Eigentümer beispielsweise nicht mehr für aufwändige Baumaßnahmen in Straßen verantwortlich sind. Nun haben wir mehr Klarheit und eine echte Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger. Als CDU-Fraktion begrüßen wir die neue Regelung sehr.“
Die Stellungnahme der Stadtverwaltung ist online zu finden unter: https://ris.balve.de/ris/balve/file/getfile/10156